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Thomas M. Amann
Rechtsanwalt Amann ist als Inhaber der Kanzlei seit 2004 in den Bereichen Strafrecht und Strafverteidigung und dabei auch spezialisiert tätig und verfügt hierin über jahrelange Erfahrung sowie besondere Kenntnisse im Strafrecht und Strafverfahrensrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Rechtsanwalt Amann ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und vertretungsberechtigt an allen deutschen Oberlandesgerichten sowie in Strafsachen beim Bundesgerichtshof (BGH).