Herr Rechtsanwalt, was alles fällt denn eigentlich unter Besitz von Kinderpornografie? Ist auch Posing strafbar?

Nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist ein pornographischer Inhalt dann kinderpornographisch, wenn er zum Gegenstand hat

1. sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),

2. die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

3. die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.

Dabei sind bereits seit 2015 auch solche Dateien beziehungsweise Bilder oder Videos strafbar, die früher als strafloses sogennanntes „Posing“ eingestuft wurden. Dies gilt auch für selbst hergestelltes Material sowie für Zeichnungen und Comics.

Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Telefon 07143 720 81 04 (Mobil 0160 555 7 880) Liebigstraße 24 64646 Heppenheim Besprechungsmöglichkeiten zusätzlich in 74354 Besigheim und 74321 Bietigheim-Bissingen

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