Durchsuchung Verhaftung Festnahme Vorladung Vernehmung wegen § 184b StGB? ( 0 1 6 0 ) 5 5 5 7 8 8 0
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Hart für Betroffene und den Rechtsanwalt und Strafverteidiger... Seit Juli 2021 sieht das Gesetz gemäß § 184b StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr vor, bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz von Kinderpornographie. Inhalten. Damit handelt es sich um ein Verbrechen, was eine erhebliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Rechtslage darstellt.
In einem laufenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht München wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie hat der Richter die Neufassung des § 184b StGB nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung (Normenkontrolle) vorgelegt. Dort wird das Verfahren derzeit unter dem Aktenzeichen 2 BvL 11/22 bearbeitet...
Herr Rechtsanwalt, was bedeutet das nun für ein gerade gegen mich laufenden Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie?
Das vom Amtsgericht München in die Wege geleitete Normkontrollverfahren führt nicht automatisch dazu, dass auch Ihr Ermittlungsverfahren wegen Besitz oder Verbreiten von Kinderpornographie ausgesetzt oder sogar eingestellt wird.
Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger wird daher prüfen, ob es in Ihrem Fall angezeigt ist, bei dem zuständigen Amtsgericht ebenfalls einen Antrag auf Vorlage zum Bundesverfassungsgericht und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung im Normkontrollverfahren zu stellen. Damit kann im Rahmen der Strafverteidigung erreicht werden, dass Ihr Verfahren wegen Besitz von Kinderpornografie ersteinmal ausgesetzt und später auch eingestellt werden kann, soweit die Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung vorliegen.
Gerade bei aktuell laufenden Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie ist es aufgrund der bisherigen (noch geltenden; Stand 30.12.2022) gesetzlichen Regelung und der erheblichen Strafdrohung, die bereits für den Besitz von 1 Bild eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr vorsieht, äußerst wichtig, schnellstmöglich zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Existenz einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt beziehungsweise Strafverteidiger des Vertrauens einzuschalten.
Telefon 07143 720 81 04 (Mobil 0160 555 7 880) Liebigstraße 24 64646 Heppenheim Besprechungsmöglichkeiten zusätzlich in 74354 Besigheim und 74321 Bietigheim-Bissingen
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